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Ihr Anwalt gegen Windenergieanlagen

Rechtliches Vorgehen gegen Windkraftplanungen nach Inkrafttreten des „Wind-an-Land-Gesetzes“ und weiterer gesetzlicher Änderungen ab 1.2.2023

  • Die Möglichkeiten, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gegen WKAen vorzugehen, bleiben erhalten.
  • Dem vorangehenden Planverfahren für Vorrangflächen durch Länder, Regionalplaner und Kommunen kommt nunmehr hohe Bedeutung zu. Es gilt, bereits in diesen Planverfahren massiv gegen die Ausweisung vorzugehen. Hier werden die Weichen für die Windkraftnutzung gestellt.
  • Die bisherigen Rechtsbehelfe (Widerspruch bzw. Klage und einstweilige Verfahren) bestehen weiterhin.
Der Deutsche Bundestag hat auf Anregungen des Wirtschaftsministers Habeck und der „Ampelkoalition“ zwischenzeitlich verschiedene Gesetzesänderungen bzw. Gesetzesergänzungen zugunsten der Windkraft vorgenommen. Diese Änderungen finden vor allem Niederschlag im EEG, im Baugesetzbuch, im „Wind-an-Land-Gesetz“ sowie im Bundesnaturschutzgesetz. Durch diese Änderungen soll der Ausbau der Windkraft erleichtert werden. Tatsächlich gehen diese Änderungen aber vollständig zulasten der betroffenen Anwohner, des Naturschutzes und des Landschaftsschutzes. Hierbei wird bewusst in Kauf genommen, dass Artenschutz und Biodiversität massiven Schaden nehmen, der nicht wiedergutzumachen ist. Nach meiner Rechtsansicht verstoßen diese Gesetzesänderungen gegen europäisches Recht. Vorgegeben wurde zwar, Windkraft und Naturschutz „in Einklang zu bringen“. Tatsächlich dienen diese Vorgaben ausschließlich der Bevorzugung der Windenergie und des massiven Ausbaus dieser Energieform. Ich vertrete Sie und Ihre Rechte nach wie vor in den einzelnen Phasen der Abwehr. Durch das „Wind-an-Land-Gesetz“ wird der Fokus auf die Auswahl der Vorranggebiete gerichtet. Dem Planverfahren kommt nun anders als bisher große Bedeutung zu. Die wesentlichen Prüfungen und Begutachtungen werden in das Planverfahren vorgezogen. Die Durchführung der Planverfahren erfolgt wie bisher mit zweifacher Bürgerbeteiligung und zweifacher Behördenbeteiligung. Hier gilt es, die rechtliche Prüfung anzusetzen und dem Vorhaben zu begegnen. Parallel zu den Planverfahren werden aber auch die Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren weiter durchgeführt. Auch hier haben Bürger und Gemeinden die Möglichkeit, konstruktive fachliche Einwendungen vorzubringen, um die Genehmigung zu verhindern. Zudem sind die unionsrechtlichen Vorgaben zu beachten und die nationale Gesetzgebung daran zu messen. Die Vertretung und Beratung erfolgen im gesamten Bundesgebiet.

Siehe hierzu: zusammenfassender Überblick über gesetzliche Änderungen




 

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